Ein Restaurant ohne Eigenkapital eröffnen: Welche Finanzierung möglich ist
Sie möchten ein Restaurant eröffnen, haben aber kein eigenes Startkapital? Förderkredite können eine Finanzierung ohne Eigenmittel ermöglichen, ersetzen jedoch weder einen tragfähigen Finanzplan noch die Prüfung durch den Finanzierungspartner.
Von Jan Brandt · · 4 Min. Lesezeit
Bei einer Restaurantgründung summieren sich Ausgaben für Ausstattung, Waren, Miete und laufenden Betrieb, bevor verlässlich Einnahmen eingehen. Fehlt das Eigenkapital, heißt das nicht automatisch, dass eine Finanzierung ausgeschlossen ist. Entscheidend ist, ob sich der gesamte Kapitalbedarf nachvollziehbar belegen lässt und die Rückzahlung realistisch erscheint. In Nordrhein-Westfalen kommen dafür Förderdarlehen und Bürgschaften infrage. Sie unterscheiden sich darin, welche Kosten sie abdecken, wer den Antrag prüft und welches Risiko bei Ihnen bleibt.
Was bedeutet „ohne Eigenkapital“ bei einer Restaurantgründung?
Gemeint ist meist, dass Sie keine oder nur geringe eigene Geldmittel in die Gründung einbringen. Das ist nicht dasselbe wie „ohne Finanzierung“: Sie benötigen weiterhin Kapital für Investitionen und den laufenden Betrieb. Wird der Bedarf vollständig durch Kredite gedeckt, müssen auch die entsprechenden Raten und Zinsen aus den späteren Einnahmen tragbar sein.
Eigenkapital kann die Finanzierung erleichtern, weil es als Puffer dient und das Risiko des Kreditgebers mindert. Es ist aber nicht bei jedem Förderdarlehen zwingend vorgeschrieben. Die KfW erläutert ihre Finanzierungsangebote für Gründungen, darunter ein Programm, bei dem laut KfW kein Eigenkapital vorzuweisen ist. Das bedeutet keine automatische Kreditzusage: Die Finanzierung muss weiterhin zum Vorhaben und zu den jeweiligen Förderbedingungen passen.
Welche Kriterien entscheiden über die Finanzierung?
Zuerst muss klar sein, wie viel Geld tatsächlich benötigt wird. Erfassen Sie einmalige Ausgaben wie Umbau, Einrichtung und Küchentechnik ebenso wie laufende Kosten, etwa Miete, Waren, Energie und Personal. Planen Sie außerdem die Zeit ein, in der bereits Kosten entstehen, aber die Einnahmen noch nicht ausreichen. Eine Liquiditätsplanung zeigt, wann Geld ein- und ausgeht; eine Rentabilitätsvorschau schätzt, ob der Betrieb voraussichtlich Ertrag erwirtschaftet.
Die KfW nennt einen Liquiditäts- beziehungsweise Finanzplan und eine Rentabilitätsvorschau als Grundlagen der Gründungsfinanzierung. Für die Prüfung zählt zudem, ob die angesetzten Kosten und erwarteten Umsätze nachvollziehbar sind. Prüfen Sie dafür Angebote, Mietbedingungen, geplante Öffnungszeiten, Kapazität und die Annahmen zu Auslastung und Durchschnittsbon.
Auch Ihre Qualifikation und die Sicherheiten können eine Rolle spielen. Fehlen bankübliche Sicherheiten, kommt je nach Programm eine Bürgschaft in Betracht. Sie reduziert einen Teil des Risikos des Kreditgebers, übernimmt aber nicht Ihre Rückzahlungspflicht. Beziehen Sie die rechtlichen, betrieblichen und finanziellen Schritte der Restaurantgründung in Deutschland in dieselbe Planung ein, damit Finanzierung und Eröffnungstermin zusammenpassen.
Welche Finanzierungswege kommen infrage?
Für eine Gründung in Bochum oder im Ruhrgebiet ist NRW.BANK.Gründung und Wachstum eine mögliche Option. Das Programm finanziert nach Angaben der NRW.BANK bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel. Beantragt wird es über ein Kreditinstitut; der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und das Vorhaben einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Möglichkeit einer Vollfinanzierung ist also keine Zusage und umfasst nicht zwangsläufig jeden Posten Ihres Budgets.
Ein weiterer Weg kann ein KfW-Förderkredit sein. Ob ein konkretes Restaurantvorhaben förderfähig ist, welche Kosten einbezogen werden und welche Konditionen gelten, muss anhand des aktuellen Programms und mit dem Finanzierungspartner geklärt werden. Die NRW.BANK beschreibt außerdem Bürgschaften und Haftungsfreistellungen als Möglichkeiten, die banküblichen Sicherheiten zu ergänzen oder das Risiko der Hausbank zu mindern. Eine Bürgschaft stellt dabei keine zusätzliche Einnahme dar: Das Darlehen bleibt zurückzuzahlen.
Private Beteiligungen können ebenfalls Kapital bereitstellen. Dafür geben Sie in der Regel Mitspracherechte oder einen Anteil am Unternehmen ab. Bei Crowdfunding hängt die Finanzierung davon ab, ob genügend Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht werden und welche Gegenleistung oder Beteiligung vorgesehen ist. Rechnen Sie bei keiner dieser Optionen mit sicher verfügbaren Mitteln, solange keine verbindliche Zusage vorliegt.
Wie gehen Sie Schritt für Schritt vor?
- Konzept und Standort konkretisieren. Legen Sie fest, welche Küche, Zielgruppe und Betriebsform geplant sind. Prüfen Sie, ob Lage, Fläche und vorgesehene Nutzung zusammenpassen.
- Kapitalbedarf vollständig erfassen. Trennen Sie Investitionen und laufende Kosten. Belegen Sie größere Positionen durch Angebote oder Vertragsentwürfe und planen Sie einen nachvollziehbaren Liquiditätspuffer.
- Umsätze und Rückzahlung plausibel kalkulieren. Halten Sie Ihre Annahmen zu Auslastung, Preisen und Kosten offen. Prüfen Sie auch, wie sich schwächere Monate auf die Liquidität auswirken.
- Förderfähigkeit vor Projektbeginn klären. Besprechen Sie mit einem Kreditinstitut, welches Programm infrage kommt, welche Kosten angesetzt werden dürfen und wann der Antrag gestellt sein muss. Für NRW.BANK.Gründung und Wachstum gilt: Antrag vor Vorhabensbeginn.
- Alternativen prüfen, wenn Sicherheiten fehlen. Fragen Sie nach einer möglichen Bürgschaft oder Haftungsfreistellung und lassen Sie sich erklären, welche Kosten und Verpflichtungen damit verbunden sind.
Die NRW.BANK informiert über alternative Finanzierungswege und Bürgschaften. Sie weist zugleich darauf hin, dass bei einer abgelehnten Finanzierung die Unterlagen und die Herangehensweise überprüft werden sollten. Eine Absage kann daher Anlass sein, Kapitalbedarf, Sicherheiten und Annahmen zu überarbeiten, garantiert aber keinen Erfolg beim nächsten Antrag.
Wann ist die Finanzierung tragfähig?
Eine Finanzierung ist nicht schon deshalb tragfähig, weil der beantragte Betrag die Startkosten deckt. Entscheidend ist, ob das Restaurant nach Eröffnung genug Liquidität hat, um laufende Rechnungen, Kreditraten und unvorhergesehene Belastungen zu bedienen. Prüfen Sie Ihre Planung deshalb auch mit vorsichtigeren Umsatzannahmen und halten Sie fest, welche Ausgaben verschoben oder reduziert werden könnten.
Vergleichen Sie nicht nur die monatliche Rate. Berücksichtigen Sie Zinssatz, Laufzeit, tilgungsfreie Zeit, mögliche Gebühren und die Folgen einer längeren Rückzahlung. Lassen Sie sich erläutern, ob Sie persönlich haften oder zusätzliche Sicherheiten stellen müssen. Wenn die Planung nur bei sofort hoher Auslastung funktioniert, fehlt möglicherweise ein ausreichender Puffer.
Ohne Eigenkapital zu gründen kann also möglich sein, erhöht aber die Bedeutung einer belastbaren Kalkulation und einer vollständigen Finanzierung. Erhalten Sie keine Zusage oder deckt das Programm wesentliche Ausgaben nicht ab, ist es sinnvoll, den Umfang des Vorhabens, den Zeitpunkt oder die Finanzierungsstruktur anzupassen, bevor Sie verbindliche Verpflichtungen eingehen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Restaurant wirklich ohne eigenes Geld eröffnen?
Eine Finanzierung ohne eigene Mittel ist grundsätzlich möglich, aber nicht zugesagt. Förderprogramme können eine vollständige Finanzierung förderfähiger Kosten erlauben. Die Bank oder der jeweilige Finanzierungspartner prüft dennoch, ob das Konzept tragfähig ist, der Kapitalbedarf plausibel ausfällt und die Rückzahlung voraussichtlich gelingt. Außerdem können Ausgaben oder persönliche Lebenshaltungskosten außerhalb der förderfähigen Positionen liegen.
Muss ich einen Förderkredit vor der Eröffnung beantragen?
Das hängt vom jeweiligen Programm ab. Bei NRW.BANK.Gründung und Wachstum muss der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Klären Sie deshalb vor verbindlichen Bestellungen, Bauarbeiten oder anderen Projektstarts mit dem Finanzierungspartner, wann ein Vorhaben als begonnen gilt und welche Unterlagen erforderlich sind.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einem Kredit?
Ein Kredit stellt Ihnen Geld zur Verfügung, das Sie samt Zinsen zurückzahlen müssen. Eine Bürgschaft stellt dagegen eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber dar, wenn bankübliche Sicherheiten fehlen. Sie tilgt den Kredit nicht und macht die Finanzierung nicht kostenfrei. Welche Verpflichtungen im Ausfall entstehen, hängt von der Bürgschaft und den vereinbarten Verträgen ab.
In der Rubrik Gastro-Business