Sie planen ein Restaurant und möchten wissen, ob Konzept und Finanzierung zusammenpassen? Ein nachvollziehbarer Businessplan verbindet Ihr Angebot mit belastbaren Annahmen zu Umsatz, Kosten und Zahlungsfähigkeit.
Gastro-Business
Welche Schritte, Genehmigungen und Finanzierungsfragen gehören zur Eröffnung eines Restaurants in Deutschland?
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Ein Restaurant eröffnen: So planen Sie Konzept, Genehmigungen und Finanzierung
Von Jan Brandt · Aktualisiert am
Sie möchten ein Restaurant eröffnen und stehen vor vielen Entscheidungen zugleich: Welche Gäste wollen Sie erreichen, passen die Räume zum Betrieb und reicht die Finanzierung auch für die Anlaufphase? Die Reihenfolge ist wichtig, denn ein Mietvertrag oder Umbau kann teuer werden, bevor geklärt ist, ob das Lokal dort wie geplant betrieben werden darf. Gehen Sie deshalb von Ihrem Angebot aus und prüfen Sie Geschäftsidee, Standort, Genehmigungen und Zahlen gemeinsam.
Welches Restaurantkonzept passt zu Ihren Gästen und Ihrem Standort?
Beschreiben Sie zuerst, was Sie anbieten möchten, für wen und zu welchem Anlass. Ein klares Konzept verbindet Speisekarte, Preisniveau, Öffnungszeiten, Serviceform und gewünschte Atmosphäre. Prüfen Sie anschließend, ob es am vorgesehenen Standort genügend passende Nachfrage gibt und welche Angebote bereits vorhanden sind. Verlassen Sie sich nicht allein auf persönliche Vorlieben: Sprechen Sie mit möglichen Gästen und erfassen Sie nachvollziehbar, worauf Ihre Umsatzannahmen beruhen.
Auch die Räume müssen zum Betrieb passen. Denken Sie neben Gastraum und Küche an Lagerflächen, Lieferwege, technische Ausstattung und mögliche Außenbewirtung. Für eine gewerbliche Küche können etwa Lüftung und Fettabscheidung relevant werden; klären Sie den Bedarf für Ihr Objekt mit den zuständigen Fachstellen, bevor Sie Umbauten kalkulieren. Bei der Planung der Lüftung in der Küche und eines möglichen Fettabscheiders sollten Sie daher sowohl die bauliche Eignung als auch spätere Betriebs- und Wartungskosten prüfen.
Welche Genehmigungen und Anmeldungen müssen Sie einplanen?
Die Anforderungen hängen unter anderem davon ab, ob Sie Alkohol ausschenken, welche Speisen Sie anbieten und wie die Räume genutzt werden dürfen. Die Stadt Bochum erläutert die Gaststättenerlaubnis und weist darauf hin, dass bei erlaubnispflichtigen Betrieben die notwendige Baugenehmigung für die vorgesehene Betriebsform vor dem Gaststättenantrag geklärt sein muss. Für erlaubnisfreie Betriebe nennt sie ebenfalls eine gültige Baugenehmigung und die Gewerbeanmeldung als Voraussetzungen vor Betriebsbeginn.
Eine Gewerbeanmeldung ersetzt die baurechtliche Genehmigung nicht. Die Stadt Bochum erklärt die Gewerbeanmeldung und macht auf diesen Unterschied ausdrücklich aufmerksam. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, welche Stellen für Ihr konkretes Vorhaben zuständig sind. Beziehen Sie außerdem die Lebensmittelüberwachung in Ihre Planung ein: Die Anforderungen an Eigenkontrollen richten sich nach Art und Bedingungen des Betriebs.
Wie kalkulieren Sie Kapitalbedarf und Finanzierung?
Stellen Sie sämtliche einmaligen und laufenden Ausgaben zusammen: etwa Umbau, Ausstattung, Waren, Miete, Personal und Kosten vor der Eröffnung. Ergänzen Sie eine Liquiditätsplanung, die zeigt, wann Geld eingeht und wann Zahlungen fällig werden. So erkennen Sie, ob zwischen Eröffnung und ausreichenden Einnahmen eine Finanzierungslücke entstehen könnte.
Das Existenzgründungsportal des Bundes führt für einen Businessplan unter anderem Kapitalbedarf, Finanzierung, Liquidität und Rentabilitätsvorschau auf. Prüfen Sie bei jedem Betrag, ob er auf einem Angebot, einer verlässlichen Auskunft oder einer ausdrücklich gekennzeichneten Annahme beruht. Wie Sie die Kennzahlen im Businessplan für die Gastronomie strukturieren, lässt sich so direkt mit Ihrer Konzept- und Standortplanung verbinden.
Vergleichen Sie mögliche Finanzierungsbausteine anhand ihrer Bedingungen, Sicherheiten und Rückzahlungen. Eigenkapital, Darlehen oder Fördermöglichkeiten sind nicht für jedes Vorhaben gleichermaßen verfügbar. Wenn Sie ohne Eigenkapital gründen möchten, kalkulieren Sie besonders sorgfältig, wie laufende Verpflichtungen auch bei geringeren Einnahmen getragen werden können.
Wie gehen Sie bei der Gründung Schritt für Schritt vor?
- Konzept und Zielgruppe festlegen: Notieren Sie Angebot, Serviceform, Öffnungszeiten und die Gründe, warum Gäste gerade dieses Restaurant wählen sollten.
- Standort und Räume prüfen: Untersuchen Sie Nachfrage, Wettbewerb, Erreichbarkeit und bauliche Eignung. Klären Sie Genehmigungsfragen, bevor Sie sich auf kostspielige Umbauten oder einen Vertrag festlegen.
- Kosten und Finanzierung planen: Erfassen Sie Investitionen, laufende Ausgaben, erwartete Einnahmen und Liquiditätsbedarf. Halten Sie die Grundlage Ihrer Annahmen fest.
- Anmeldungen und betriebliche Abläufe vorbereiten: Stimmen Sie erforderliche Genehmigungen, Gewerbeanmeldung, Hygieneorganisation und Ausstattung auf Ihre Betriebsform ab.
- Personal und Eröffnung organisieren: Planen Sie Aufgaben, Arbeitszeiten und Vertretungen passend zum Angebot. Überlegen Sie früh, wie Sie Personal gewinnen und halten, denn der Personalbedarf beeinflusst sowohl den Betrieb als auch die Kalkulation.
Woran erkennen Sie, ob die Planung tragfähig ist?
Prüfen Sie Ihr Vorhaben nicht nur anhand eines erwarteten Umsatzes. Rechnen Sie durch, wie sich geringere Gästezahlen, höhere Kosten oder eine verzögerte Eröffnung auf Ihre Liquidität auswirken. Achten Sie darauf, ob die laufenden Einnahmen voraussichtlich die regelmäßigen Ausgaben decken und ob Rücklagen für unerwartete Belastungen eingeplant sind.
Stellen Sie schließlich sicher, dass Konzept, Räume, Genehmigungen und Finanzierung zueinander passen. Wenn eine notwendige bauliche Maßnahme im Finanzplan fehlt oder die geplante Nutzung nicht geklärt ist, sind die Zahlen noch keine belastbare Entscheidungsgrundlage. Überarbeiten Sie die Annahmen, bis jeder wesentliche Kostenpunkt und jeder erforderliche Schritt nachvollziehbar ist.
Häufige Fragen
Brauchen Sie für jedes Restaurant eine Gaststättenerlaubnis?
In Bochum ist eine Gaststättenerlaubnis insbesondere erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort ausschenken. Für einen Betrieb, der nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen anbietet, nennt die Stadt eine Erlaubnispflicht als nicht erforderlich. Eine gültige Baugenehmigung und die Gewerbeanmeldung bleiben auch dann wichtig. Klären Sie die konkrete Betriebsform vorab mit den zuständigen Stellen.
Wann sollten Sie einen Miet- oder Pachtvertrag unterschreiben?
Prüfen Sie zuerst, ob die Räume für Ihre geplante Nutzung baurechtlich geeignet sind und welche Umbauten nötig wären. Die Stadt Bochum weist darauf hin, dass die erforderliche Baugenehmigung für die Betriebsform vor dem Gaststättenantrag vorliegen muss. Lassen Sie außerdem Investitionsbedarf, laufende Verpflichtungen und mögliche Genehmigungsbedingungen in Ihre Entscheidung einfließen, bevor Sie sich langfristig binden.
Kann man ein Restaurant ohne Eigenkapital eröffnen?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind Kapitalbedarf, laufende Kosten, Sicherheiten und die Einschätzung möglicher Geldgeber. Planen Sie deshalb nicht nur Anschaffungen und Umbauten, sondern auch Vorlaufkosten und eine Liquiditätsreserve. Welche Finanzierungswege und Grenzen dabei eine Rolle spielen, hängt vom konkreten Vorhaben ab.